
Verfassungsrechtlich bedenklich Die Steuerpläne des Bundesfinanzministeriums

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Das Thema ist hochbrisant: Streicht die Bundesregierung Anlegern wirklich die Möglichkeit, Totalverluste im Depot bei der Steuer geltend zu machen? Das Bundesfinanzministerium (BMF) zumindest ist entschlossen. Sein Gesetzesentwurf „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthält Pläne, die den privaten Vermögensaufbau verteuern und gleichzeitig die Schwierigkeiten in Schieflage geratener Unternehmen verschärfen würden. Und er wirft schwere verfassungsrechtliche Bedenken auf.
Einem vom Deutschen Derivate Verband in Auftrag gegebenen verfassungsrechtlichen Gutachten zufolge widerspräche eine asymmetrische Ausgestaltung der Besteuerung von Wertveränderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen den Regelungen zur Gewinnberechnung, die nicht zwischen positivem und negativem Gewinn unterscheiden. „Als reine Korrekturgesetzgebung hätte sich der Regierungsentwurf näher mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auseinandersetzen müssen“, so das Gutachten. Besondere Sachgründe, die die mit den geplanten Änderungen verbundenen Bedenken ausräumen könnten, seien in der Begründung des Regierungsentwurfs nicht aufgeführt und auch sonst nicht ersichtlich. „Insgesamt sollte der Gesetzgeber die vorgeschlagene rein fiskalisch motivierte Korrekturgesetzgebung ernsthaft überdenken“, so das Fazit des Gutachtens.
Besorgniserregende Pläne
Denn was würde passieren? Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, müssten Anleger dessen Aktien und Anleihe fortan möglichst rasch verkaufen – selbst wenn sie dem Unternehmen eigentlich die Treue halten möchten, weil sie langfristig an eine Sanierung glauben.
Doch so lange sie mit einem Kursverlust davonkommen, können sie diesen steuerlich geltend machen. Wenn hingegen die Insolvenz keine Rückzahlung zulässt und der Verfall eintritt, soll der Verlust bei der Steuer künftig unberücksichtigt bleiben.
Je mehr Anleger verkaufen, desto stärker fallen die Kurse und desto schwerer wird es für ein Unternehmen, sich aus eigener Kraft zu sanieren. Dieses Phänomen kennen wir spätestens seit der Staatsschuldenkrise. Damals war zu beobachten, wie stark Wertpapierverkäufe die Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand in die Höhe schrauben und die Kehrtwende so erheblich erschweren. Dieses Prinzip gilt auch bei Firmen.
Zusätzliche Abgeltungssteuer
Inmitten der Niedrigzinsphase sind diese Produkte besonders wertvoll. Investoren können angesichts von Negativrenditen nicht wie gewohnt auf besonders sichere Anlagen wie deutsche Staatsanleihen setzen. Sie müssen in etwas risikoreichere Anlagen ausweichen und ihre Portfolien dementsprechend absichern. Doch anstatt sie dabei zu unterstützen, will das BMF sie jetzt zusätzlich belasten – und schadet so dem deutschen Kapitalmarkt.
Der ist hoch organisiert und reguliert. Er bietet eine breite Palette von Finanzinstrumenten – von Aktien und Anleihen bis hin zu Derivaten und strukturierten Wertpapieren. Diese Auswahl ist ein hohes Gut. Sie ermöglicht es auch Privatanlegern, Vermögen aufzubauen und über den Kapitalmarkt in die Realwirtschaft zu investieren. Derzeit halten in Deutschland rund zehn Millionen Menschen Aktien. Und schätzungsweise 750.000 Anleger nutzen Absicherungsinstrumente wie Optionsscheine und vergleichbare Instrumente für ihr Portfoliomanagement.
Klage geplant
Nun wird es spannend: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat eine Klage angekündigt, sollte das BMF die Pläne umsetzen. Der Deutsche Derivate Verband stemmt sich gemeinsam mit den Anlegerschützern und dem Deutschen Aktieninstitut gegen die Aufgabe des bewährten Steuerprinzips und hofft auf Einsicht im Finanzministerium.
Denn die Steuerpläne stehen weder in Einklang mit dem Bestreben, durch Investitionen das Wirtschaftswachstum zu fördern, noch mit den Bemühungen, Privatanleger an den Kapitalmarkt zu führen. In Deutschland ist letzteres eine besondere Herausforderung, weil es uns bislang nicht gelingt, die Wertpapierkultur zu stärken. Wenn wir jetzt noch die zehn Millionen Bürger belasten, die am Kapitalmarkt aktiv sind, gehen wir sogar noch einen Schritt zurück. Und das ist wirklich keine gute Idee.
LARS BRANDAU (54) ist seit Gründung des Deutschen Derivate Verbands (DDV) dessen Geschäfts- führer und vertritt den DDV auch in den Arbeitsgruppen des europäischen Dachverbands EUSIPA. Der studierte Germanist und Politologe gilt als ausgewiesener Kommunikations- pro . Zuvor war er unter anderem in verschiedenen leitenden Funktionen beim Nachrichtensender n-tv tätig, zuletzt als Chefmoderator. In dieser Zeit berichtete er als Reporter aus Kriegs- und Krisengebieten, kommentierte zahlreiche Landtags- und Bundestagswahlen und moderierte drei Jahre lang die Telebörse.
Aufgaben und Ziele des DDV
Der Deutsche Derivate Verband (DDV) ist die Branchenvertretung der 15 führenden Emittenten derivativer Wertpapiere in Deutschland, die mehr als 90 Prozent des deutschen Zertifikatemarkts
repräsentieren. Darüber hinaus unterstützen weitere 12 Fördermitglieder die Arbeit des Branchenverbands. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 erarbeitet der DDV verbindliche Standards für die Industrie. Zu den primären Zielen des DDV zählen auch die Bildung und Aufklärungsarbeit. Strukturierte Produkte werden einer breiteren Öffentlichkeit näher gebracht, unter anderem auf der Webseite des Verbands.